I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Annahme eines Auftrags akzeptiert der Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mentorium GmbH (im Folgenden „Mentorium“) sowie die spezifischen Leistungsvereinbarungen. Diese AGB gelten für alle Verträge, die Mentorium mit seinen Kunden abschließt. Sie sind auch für zukünftige Leistungen und Angebote an den Kunden bindend, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, auch bei Kenntnisnahme, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1. Geltungsbereich und Änderungen
1.1 Der Inhalt des Vertrages zwischen Mentorium und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des jeweiligen Auftrags, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den einzelnen Unterlagen haben diese Vorrang in der genannten Reihenfolge.
1.2 Mentorium behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden nur aus triftigen Gründen vorgenommen, wie beispielsweise aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder ähnlicher Gründe. Sollte eine Änderung zu einer Verschlechterung der Position des Kunden führen, wird Mentorium den Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor dem Inkrafttreten der Änderung darüber informieren. Der Kunde hat das Recht, der Änderung innerhalb von vier Kalenderwochen nach Erhalt der Mitteilung zu widersprechen; andernfalls gilt die Änderung als akzeptiert. Mentorium weist in der Mitteilung zur Änderung gesondert auf dieses Widerspruchsrecht hin.
2. Vertragsschluss
2.1 Mentorium erstellt auf Basis der grundsätzlich unverbindlichen Anfrage des Kunden ein Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Mentorium kommt zustande, wenn der Kunde das von Mentorium unterbreitete Angebot zur Leistungserbringung durch Bestätigung des Auftrags im Online-Bestellprozess oder schriftlich (per Telefax, E-Mail oder Brief) annimmt. Schon die Bestätigung einer Reservierung begründet ein Vertragsverhältnis.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1 Um einen reibungslosen Ablauf eines Auftrags sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, bestimmte Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Diese Pflichten sind von wesentlicher Bedeutung für die Leistungserbringung durch Mentorium, insbesondere in Bezug auf Terminbestätigungen.
3.2 Der Kunde stellt sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und gut lesbar zur Verfügung.
3.3 Der Kunde informiert Mentorium bei Vertragsschluss schriftlich, falls die Leistungserbringung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist und eine verspätete Leistung nicht mehr als Erfüllung angesehen werden kann.
3.4 Texte müssen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellt und in dieser Form geliefert werden. Wenn Mentorium mit Zustimmung des Kunden die Übertragung aus einem anderen Datenformat (z. B. .pdf) übernimmt, wird die sich daraus ergebende Datei als Ausgangstext betrachtet.
3.5 Die gelieferten Daten müssen frei von Viren sein. Eingehende Daten sollten auf Viren überprüft werden.
3.6 Der Kunde garantiert, dass er die Nutzungsrechte an den Vorlagen und zu bearbeitenden Materialien besitzt, insbesondere das Recht, anderen die Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung dieser Vorlagen zu gestatten. Der Kunde wird Mentorium von sämtlichen Ansprüchen sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und Ersatzansprüchen freistellen, die aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter resultieren.
3.7 Der Kunde haftet für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte und stellt Mentorium von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund etwaiger rechtswidriger Inhalte, wie gemäß §§ 184–189 StGB oder dem rechtswidrigen Verbreiten von Schriften gemäß § 11 Abs. 3 StGB, entstehen.
3.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mentorium zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen kann.
4. Entgelte, Rechnungsstellung und Einwendungen
4.1 Mentorium stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen inklusive der deutschen Umsatzsteuer in Rechnung. Im Falle von Änderungen der Umsatzsteuer ist Mentorium berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Kunden ergibt.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird mit Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung in Höhe des vollen vereinbarten Entgelts fällig. Bei Reservierungsverträgen wird eine Vorauszahlung in Höhe der im Vertrag festgelegten Summe fällig. Mentorium wird mit der vereinbarten Leistung erst nach Eingang der Vorauszahlung beginnen oder die Arbeit erst nach Erhalt der Vorauszahlung verbindlich planen. Bei Reservierungen wird die Vorauszahlung bei endgültiger Fälligkeit des Vergütungsanspruchs mit diesem verrechnet. Mentorium wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung ausstellen.
4.3 Ein Nachweis der geleisteten Vorauszahlung muss innerhalb von 24 Stunden nach Zustandekommen des Vertrages als Upload im Kundenkonto übermittelt werden. Falls der erste Termin für die Leistungserbringung vor Ablauf dieser 24 Stunden liegt, muss der Zahlungsnachweis innerhalb einer Stunde nach Annahme des Vertragsangebots durch den Kunden übermittelt werden. Als Zahlungsnachweise gelten: Screenshots oder PDF-Belege von Online-Banking-Transaktionen, Fotos von Überweisungsbelegen bei Nutzung von Überweisungsautomaten oder Nachweise von der Bank bei telefonischen Überweisungen (Fax oder E-Mail). Der Zahlungsnachweis muss folgende Informationen enthalten: den Namen des Kunden, den Betrag, die Kontodaten des Kunden sowie die Daten von Mentorium als Zahlungsempfänger. Ein ausgefüllter Überweisungsträger wird nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert. Falls durch die Überweisung Gebühren anfallen (z. B. bei Auslandsüberweisungen), müssen diese vom Kunden in den Überweisungsbetrag einkalkuliert werden. Falls kein Zahlungsnachweis innerhalb des oben genannten Zeitraums übermittelt wird, verlängert sich der Zeitpunkt für den Beginn der Leistungshandlung oder die Ausführungsfrist entsprechend.
4.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von Mentorium aufrechnen, und nur in Bezug auf solche Ansprüche steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu.
5. Datenschutz und Verschwiegenheit
5.1 Mentorium erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten nur dann, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat oder dies durch geltende Rechtsvorschriften angeordnet oder erlaubt ist. Im Falle einer Zusammenarbeit mit Dritten oder der Nutzung von Dritten für die Erbringung von Dienstleistungen kann Mentorium diesen Dritten Daten über den Kunden weitergeben, sofern dies für die Erbringung und Abwicklung dieser Dienstleistungen oder für das Inkasso notwendig ist.
5.2 Mentorium ist berechtigt, dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen zu Beratungs- und Produktbewerbungszwecken im Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls zukünftigen Verträgen an die vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse zu senden, sofern der Kunde der Zusendung zugestimmt hat. Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung schriftlich zu widerrufen.
5.3 Mentorium verpflichtet sich zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf den Inhalt der von ihr bearbeiteten Vorlagen und verpflichtet sich, Dritte, die für die Leistungserbringung beauftragt werden, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Mentorium wird zudem die für die Erbringung der Dienstleistungen überlassenen Unterlagen sorgfältig aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff Dritter schützen. Mentorium übernimmt jedoch keine Haftung für unbefugten Zugriff Dritter bei der Kommunikation per E-Mail oder per Brief, insbesondere in Bezug auf die elektronische Kommunikation mit dem Kunden, da eine vollständige Sicherheit in solchen Fällen nicht gewährleistet werden kann.
5.4 Mentorium ist berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte Dateien für Zwecke der internen Qualitätssicherung und -verbesserung (z. B. Training von Sprachmodellen) zu nutzen.
6. Haftungsausschluss
6.1 Mentorium haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich solcher Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen. In Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Mentorium auf den jeweiligen Auftragswert (netto) begrenzt. Für alle anderen Schäden sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mentorium.
6.2 Mentorium übernimmt keine Haftung für bestimmte Prüfungsergebnisse (Noten) oder das Nichtbestehen einer Prüfung. Alle gebuchten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
6.3 Mentorium haftet nicht für Schäden, die durch Viren verursacht werden. Die gesamte EDV sowie ein- und ausgehende E-Mails werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei elektronischer Lieferung von Dateien liegt die Verantwortung für die abschließende Überprüfung auf Viren beim Kunden.
6.4 Mentorium übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, die in der Leistung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, wie beispielsweise Gruppenunterricht.
6.5 Es gilt allein die gesetzliche Haftpflicht. Es wird keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen übernommen.
6.6. Die Aufsichtspflicht des Betreuenden der Mentorium GmbH erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer des Unterrichts, beginnend mit dem Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
6.7 Schäden, die an den Räumlichkeiten, Geräten oder anderen Personen durch den Kunden selbst oder die begleitende Person verursacht werden, sind von dem Kunden selbst oder bei Minderjährigen von seinen gesetzlichen Vertretern zu verantworten.
7. Rücktrittsrecht, Lieferzeiten, Teilleistungen
7.1 Rücktritt bei Höherer Gewalt
Mentorium haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt entstehen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Kriege, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (einschließlich Streik oder Aussperrung), Rohstoff- oder Energiemangel sowie unvermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche, Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige Hindernisse, die Mentorium nicht zu vertreten hat. In diesen Ausnahmefällen ist Mentorium berechtigt, die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen zu verlängern, mindestens jedoch um die Dauer der Behinderung, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Teilleistungen
Mentorium ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen durchzuführen, wenn eine Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dies für den Kunden zumutbar ist. Eine Verpflichtung zu Teillieferungen besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
7.3 Rücktritt bei rechtswidrigen Inhalten
Falls Mentorium nach Vertragsabschluss Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten in den zu bearbeitenden Texten erhält, behält sich Mentorium das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu vergüten. Sofern bis zum Zeitpunkt des Rücktritts noch keine Leistungen erbracht wurden, behält Mentorium 50 % des Netto-Auftragsvolumens als Stornierungsgebühr ein.
7.4 Verbindliche Lieferzeiten
Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde seinen ihm obliegenden Pflichten nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Lieferzeitfenster bei Nichterfüllung mit einer angemessenen Nachfrist versehen oder bei einer Nachbearbeitung neu berechnet wird.
8. Reservierungen
8.1 Mentorium ermöglicht seinen Kunden, für die angebotenen Leistungen vor Beginn der Leistungserbringung ein Wunschzeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Die Reservierung allein verpflichtet den Kunden zur vollständigen Zahlung der gebuchten Leistungen, es sei denn, der Kunde erklärt in schriftlicher Form den Rücktritt von den gebuchten Leistungen innerhalb der festgelegten Stornierungsfristen.
8.2 Sofern die tatsächlich erbrachte Leistung aufgrund der Reservierung einen geringeren Umfang hat, als vom Kunden in der Reservierung angegeben, gilt der bei Reservierung ausgewiesene Preis als Pauschalpreis.
8.3 Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das bereits gebuchte Zeitfenster zum vereinbarten Termin zu beginnen, bietet Mentorium die Möglichkeit, das Umsetzungszeitfenster (den gesamten Reservierungszeitraum) einmal kostenfrei in ein anderes Zeitfenster zu verschieben. In einem solchen Fall muss der Kunde Mentorium schriftlich per E-Mail (support@mentorium.de) über die Verschiebung informieren. Die Verschiebung des Umsetzungsfensters kann maximal um sechs Monate nach hinten erfolgen.
8.4 Sofern der reservierte Umsetzungszeitraum nicht in Anspruch genommen wird, erlischt die Reservierung ein Jahr nach Bestelldatum.
9. Bestellungen
9.1 Mentorium gewährt seinen Kunden die Möglichkeit zur Auswahl der Dokumentenseiten sowie die optionale Einbeziehung von Fußnoten im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen vor Beginn der Leistungserbringung. Sofern der Kunde sich nicht dazu entschließt, Dokumentenseiten oder Fußnoten abzuwählen, die für die Leistungserbringung nicht relevant sind, gilt der zusätzlich entrichtete Preis als Pauschalbetrag und ist nicht kostenfrei rückerstattungsfähig.
10. Stornierungsbedingungen
10.1 Im Falle der Stornierung seitens des Kunden oder der Nichtinanspruchnahme der beauftragten Leistung werden pauschale Stornogebühren berechnet, für die der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
1. Der Kunde kann reservierte Leistungen nicht kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Beginn des reservierten Wunschzeitfensters sind 25 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig.
2. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Beginn des reservierten Wunschzeitfensters sind 50 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig.
3. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Beginn des reservierten Wunschzeitfensters ist das volle Entgelt fällig.
4. Im Falle einer Stornierung nach der Bestellbestätigung ist die vollständige Vergütung zur Zahlung fällig.
10.2 Die oben genannten Pauschalgebühren entsprechen dem zu erwartenden Schaden, der sich aus der organisatorischen Ausrichtung von Mentorium auf das vom Kunden benannte Wunschzeitfenster im normalen Geschäftsgang ergibt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Bestellungen
Damit wir mit der Umsetzung Ihrer Bestellung bzw. Buchung schnellstmöglich beginnen und das von Ihnen gewünschte Lieferdatum bzw. Zeitfenster einhalten können, verzichten Sie mit Bestätigung der AGB auf Ihr Widerrufsrecht. Es gelten unsere Stornierungsbedingungen.
11.2 Reservierung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern zwischen dem Datum des Widerrufs und dem Einreichtermin mehr als 14 Tage liegen. Andernfalls ist eine Entschädigungsgebühr zu leisten, da sich der beauftragte Betreuer diesen Zeitraum freigehalten und andere Projekte abgesagt hat (§§ 312 g, 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Mentorium GmbH Würzburger Str. 4, 10789 Berlin
E-Mail: support@mentorium.de
Telefon: +49 (0)30 5600 5007 (Öffnungszeiten: Mo–Fr: 9:00 h – 17:30 h)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und uns zurücksenden an:
Mentorium GmbH, Würzburger Str. 4, 10789 Berlin
Telefax: +49 (0)30 5600 5007; E-Mail: support@mentorium.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: *
…………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Art der Dienstleistung, Vertragsnummer)
Bestellt am ………………………..(Datum)
Name des Kunden: ………………………..
Anschrift des Kunden:
………………………..
………………………..
………………………..
Unterschrift Kunde ………………………..
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:……………..
(*) Unzutreffendes streichen
12. Sonstige Vertragsbestimmungen
12.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, um wirksam zu sein.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
12.3 Zwischen dem Kunden und Mentorium kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.4 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Mentorium, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
II. Verarbeitung von Kundendateien
Die textbezogenen Leistungen von Mentorium zielen darauf ab, die weit überwiegende Reduzierung aller Fehler im Ausgangstext des Kunden (Korrektorat), die stilistische Optimierung des Textes sowie Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat) und die Formatierung eines Textes gemäß konkreten Vorgaben (Formatierungsvorschriften) oder nach den von Mentorium definierten Standards zu erreichen. Alle von Mentorium vorgenommenen Korrekturen und Vorschläge werden für den Kunden nachvollziehbar gekennzeichnet. Wenn nur eine der genannten Leistungen beauftragt wird, übernimmt Mentorium keine Haftung für den Ausgangstext in Bezug auf die anderen Aspekte (z. B. wenn sich durch Lektoratsleistungen Änderungsbedarf an der Formatierung ergibt oder wenn sich durch Formatierungsleistungen Änderungsbedarf am Text ergibt).
1. Leistungsbeschreibung
1.1 Lektorat
Der Service „Lektorat“ umfasst: die Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sowie Optimierung des Schreibstils (Ausdrucksweise, Formulierungen, Satzumstellungen, Anpassung von Einheitlichkeit, Abkürzungen, Wortwiederholungen) im Korrektur- oder Kommentarmodus; Randkommentare und ausführliches Feedback in Bezug auf den roten Faden (innere Logik, wissenschaftliche Arbeitsweise oder sonstige Auffälligkeiten) sowie weiterführende Hinweise und Empfehlungen zum ausgewählten eingereichten Fließtext (z. B. Einleitung bis Fazit). Entscheidet Mentorium, dass bei einem dieser Punkte keine Optimierung erforderlich ist, kann dieser Punkt im Feedback entfallen. Formulierungsvorschläge und Feedback des Lektors haben empfehlenden Charakter. Die Entscheidung, ob und inwieweit die Empfehlungen des Lektors übernommen oder umgesetzt werden, obliegt dem Kunden.
Der Service „Lektorat“ umfasst nicht: Bearbeitung von Zitierweise/Quellenangaben (diesbezügliche Auffälligkeiten werden nur kommentiert), Änderung von Formatierungen/Layout, Überprüfung von Anhängen, Transkripten, Tabellen und Grafiken, Gleichungen und Formeln, Deckblatt und Verzeichnissen. Inhaltliche Aussagen werden nicht verändert, ergänzt oder gekürzt. Bei Verwendung geschlechtergerechter Sprache (Gendern) im Ausgangstext wird diese nicht verändert, vereinheitlicht oder auf Einheitlichkeit kontrolliert. Auch nicht inkludiert sind: redaktionelle Arbeit, Begleitung im Schreibprozess, Ghostwriting, Verbiegen des individuellen Schreibstils.
1.2 Korrekturlesen
Der Service „Korrekturlesen“ umfasst: Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Unverständliche Textstellen, die nicht korrigiert werden können, werden im Korrektur- oder Kommentarmodus im ausgewählten eingereichten Fließtext (z. B. Einleitung bis Fazit) kenntlich gemacht.
Der Service „Korrekturlesen“ umfasst nicht: Optimierung oder Vereinheitlichung des Schreibstils; Feedback zum Text; Bearbeitung oder Kommentierung von Zitierweise/Quellenangaben; Änderung von Formatierungen/Layout; Überprüfung von Anhängen, Transkripten, Tabellen und Grafiken, Gleichungen und Formeln, Deckblatt und Verzeichnissen. Inhaltliche Aussagen werden nicht verändert, ergänzt oder gekürzt. Bei Verwendung geschlechtergerechter Sprache (Gendern) im Ausgangstext wird diese nicht verändert, vereinheitlicht oder auf Einheitlichkeit kontrolliert.
1.3 Umschreiben
Der Service „Umschreiben“ umfasst: das absatzweise systematische Satz-für-Satz-Umschreiben (Paraphrasieren) des Ausgangstextes in einem der Textart angemessenen einheitlichen Schreibstil. Hierbei wird der gesamte ausgewählte eingereichte Text umgeschrieben. Unverständliche Sätze, wörtliche Zitate, Fachbegriffe oder fachspezifische Abkürzungen werden nicht umgeschrieben, kommentiert, markiert und verändert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es durch das Erstellen neuer Textabsätze zu Verschiebungen oder Formatierungsfehlern im Dokument kommen kann und eine Reklamation in einem solchen Fall ausgeschlossen ist.
Der Service „Umschreiben“ umfasst nicht: Das Umschreiben von Plagiaten, um die ursprünglichen Quellen zu verschleiern, oder das Anpassen von KI-generierten Texten, um KI-Erkennungssoftware zu umgehen. Umstrukturierung des Textes, Veränderung, Erweiterung oder Kürzung inhaltlicher Aussagen, Umschreiben oder Änderung von wörtlichen Zitaten, Zitierweise oder Quellenangaben. Es erfolgt keine Neuformatierung des umgeschriebenen Textes (finale verarbeitete Datei). Das Umschreiben von Überschriften erfolgt nicht direkt im Text, sondern in Form von Formulierungsvorschlägen in Randkommentaren. Eine Verwendung geschlechtergerechter Sprache (Gendern) erfolgt nicht. Mentorium übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche oder fachliche Korrektheit des umgeschriebenen Textes.
1.4 Übersetzung
Der Service „Übersetzung“ umfasst: die Übersetzung des ausgewählten eingereichten Ausgangstextes von der gewählten Ausgangssprache in die gewählte Zielsprache; stilistische Optimierung des übersetzten Textes entsprechend der Textart. Der übersetzte Text wird als neue Datei geliefert, die Übersetzung erfolgt nicht direkt im Ausgangsdokument. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Formatierung/Layout, Zitation und Quellenverweise sowie Verlinkungen und Querverweise entfallen und eine Reklamation in einem solchen Fall ausgeschlossen ist.
Der Service „Übersetzung“ umfasst nicht: Übersetzung spezifischer Fachbegriffe oder fachspezifischer Abkürzungen, für die kein Äquivalent in der Zielsprache existiert; Übersetzung wörtlicher Zitate; Änderung von Zitierweise/Quellenangaben; Veränderung, Erweiterung oder Kürzung inhaltlicher Aussagen; Erstellung oder Wiederherstellung von Formatierung/Layout des Ausgangsdokuments. Übersetzungen in die Zielsprache Deutsch werden im generischen Maskulinum verfasst, eine Verwendung geschlechtergerechter Sprache (Gendern) erfolgt nicht.
1.5 Beglaubigte Übersetzung
Der Service „Beglaubigte Übersetzung“ umfasst: die beglaubigte (bestätigte) Übersetzung des ausgewählten eingereichten Ausgangstextes von der gewählten Ausgangssprache in die gewählte Zielsprache durch einen für die gewählte Sprachkombination beeidigten/ermächtigten Übersetzer. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt digital (PDF) sowie postalisch in gedruckter Form. Das bei der Bestellung angegebene Lieferdatum bezieht sich auf die digitale Ausfertigung. Der postalische Versand der gedruckten Ausfertigung erfolgt im Anschluss an die Bereitstellung der digitalen Version durch einen von Mentorium gewählten Versanddienstleister. Mit der Übergabe der gedruckten Ausfertigung an den Versanddienstleister gilt der Auftrag als abgeschlossen. Ein bestimmtes Lieferdatum für die postalische Ausfertigung kann von Mentorium nicht garantiert werden.
Für den übersetzten Text wird eine neue Datei angefertigt, die Übersetzung erfolgt nicht direkt im Ausgangsdokument. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Formatierung/Layout, Zitation und Quellenverweise sowie Verlinkungen und Querverweise entfallen und eine Reklamation in einem solchen Fall ausgeschlossen ist.
Der Service „Beglaubigte Übersetzung“ umfasst nicht: Übersetzung spezifischer Fachbegriffe oder fachspezifischer Abkürzungen, für die kein Äquivalent in der Zielsprache existiert; Übersetzung wörtlicher Zitate; stilistische Optimierung des übersetzten Textes; Änderung von Zitierweise/Quellenangaben; Veränderung, Erweiterung oder Kürzung inhaltlicher Aussagen; Erstellung oder Wiederherstellung von Formatierung/Layout des Ausgangsdokuments. Übersetzungen in die Zielsprache Deutsch werden im generischen Maskulinum verfasst, eine Verwendung geschlechtergerechter Sprache (Gendern) erfolgt nicht.
1.6 Formatierung
Der Service „Formatierung“ umfasst: Formatierung (Layout) eines Ausgangsdokuments im Microsoft-Word- oder OpenDocument-Format (.doc, .docx, .odt) nach konkreten Formatierungsvorgaben des Kunden in Bezug auf Seitenformat, Seitenränder, Seitennummerierung, Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstände, Einrückungen und Absätze unter Verwendung entsprechender Formatvorlagen in Microsoft Word, LibreOffice oder OpenOffice; Formatierung des Deckblatts; Erstellung automatisch erzeugter Verzeichnisse (Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, ggf. Formelverzeichnis) anhand im Ausgangsdokument vorhandener Kapitel-, Abbildungs-, Tabellen- und Formelbeschriftungen; Formatierung bereits vorhandener manuell erstellter Verzeichnisse (z. B. Abkürzungsverzeichnis, Glossar, Literaturverzeichnis). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle fehlender oder lückenhafter Formatierungsvorgaben die Formatierung nach bzw. in Anlehnung an Standard-Formatierungsvorgaben von Mentorium erfolgt. Eine Reklamation ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Die Bearbeitung und Erstellung des formatierten Dokumentes erfolgt im Dateiformat des Ausgangsdokuments (z. B. .doc, .docx oder .odt), eine Neukonvertierung zwischen verschiedenen Dateiformaten findet nicht statt. Mentorium übernimmt keine Gewährleistung für Formatierungs-/Layoutfehler, die durch Software von Drittanbietern (z. B. Literaturverwaltungsprogramme) oder durch extern eingebettete Daten entstehen.
Der Service „Formatierung“ umfasst nicht: Bearbeitung (Änderung/Umschreibung) von Zitierweise oder Quellanangaben in Text oder Fußnoten; Erstellung von Fußnoten; Detailformatierungen innerhalb des Textes (z. B. Kursivsetzung von Fremdwörtern); Erstellung oder Sortierung manueller Verzeichnisse wie Abkürzungs-, Literatur- oder Quellenverzeichnis. Abbildungen, Tabellen und Anhänge werden zur Erzielung eines einheitlichen Erscheinungsbildes allenfalls grob formatiert (z. B. Einpassung in Satzspiegel, Ausrichtung einzelner Seiten im Querformat), jedoch nicht im Detail umformatiert oder neu erstellt.
1.7 Plagiatsprüfung
Der Service „Plagiatsprüfung“ umfasst: maschinelle Überprüfung des gesamten Dokuments auf Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten mit anderen Texten und Dokumenten und automatische Erzeugung eines Plagiatsreports. Gefundene Ähnlichkeiten oder Übereinstimmungen werden im Plagiatsreport farblich markiert und die mutmaßliche Quelle verlinkt. Die Sichtung und Auswertung des Plagiatsreports obliegt dem Kunden.
Der Service „Plagiatsprüfung“ umfasst nicht: Umschreiben der markierten Textstellen, Änderung oder Einfügung von Quellenangaben, individuelle Beratung bei Sichtung oder Auswertung des Plagiatsreports.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Plagiatsreport 7 Tage nach dessen Bereitstellung unwiderruflich gelöscht wird. Eine erneute Plagiatsprüfung nach Ablauf dieser Frist ist ausschließlich über eine neue entgeltliche Leistungserbringung möglich.
1.8 Transkriptionen
Der Service „Transkription“ umfasst: Transkription von Audio- oder Videodateien gemäß von dem Kunden gelieferter oder gewählter Transkriptionsregeln. Sofern sich der Kunde gegen unsere Empfehlung einer Transkriptionsregel (Regeln von Mentorium: Dresing und Pehl, Dresing und Pehl – erweitert, GAT2 – Minimaltranskript, GAT2 – Feintranskript) entscheidet, ist der Kunde verpflichtet, Mentorium die anzuwendenden Regeln umfangreich zur Verfügung zu stellen. Liefert oder wählt der Kunde keine oder lückenhafte Transkriptionsregeln, erfolgt die Transkription nach bzw. in Anlehnung an die Standard-Transkriptionsregeln (Dresing und Pehl) von Mentorium. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eine Reklamation in einem solchen Fall ausgeschlossen ist. Die Lieferung der Transkription erfolgt im Microsoft-Word- (.docx) oder im RTF-Format (.rtf).
Der Service „Transkription“ umfasst nicht: redaktionelle Bearbeitung (z. B. Kürzung, Umschreiben, stilistische Optimierung) des transkribierten Textes.
1.9 Erstellung von Grafiken und Tabellen
Der Service „Erstellung von Grafiken oder Tabellen“ umfasst: Neuerstellung oder Optimierung von Grafiken oder Tabellen im Microsoft-Word- (.doc, .docx), OpenDocument- (.odt) oder Vektorgrafikformat (z. B. .svg). Der Service beschränkt sich auf die grafische Umsetzung einer konkreten Vorlage oder Skizze des Kunden. Liegen keine detaillierten Informationen des Kunden vor, stellt der Kunde Mentorium die Art der Gestaltung frei. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eine Reklamation in einem solchen Fall ausgeschlossen ist.
Der Service „Erstellung von Grafiken oder Tabellen“ umfasst nicht: inhaltliche Neukonzipierungen von Grafiken und Tabellen anhand von Daten oder Texten des Kunden. Inhaltliche Korrekturen werden nicht vorgenommen.
1.10 Erstellung von Präsentationen
Der Service „Erstellung einer PowerPoint-Präsentation“ umfasst: Neuerstellung oder Optimierung einer Präsentation im Microsoft-PowerPoint-Format (.pptx). Der Service beschränkt sich auf die grafische und technische Umsetzung der Präsentation; die konkreten Inhalte (z. B. Texte, Abbildungen oder Tabellen) müssen vom Kunden in Form z. B. einer Word-Datei bereitgestellt werden. Hier gilt: 1 Folie entspricht einer halben DIN-A4-Seite. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mentorium Streichungen von Absätzen oder Inhalten vornimmt, wenn die Textlänge die Foliengröße (1 Folie = ½ DIN-A4-Seite) übersteigt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eine Reklamation in einem solchen Fall ausgeschlossen ist.
Der Service „Erstellung einer PowerPoint-Präsentation“ umfasst nicht: inhaltliche Neukonzipierung einer Präsentation anhand von Daten oder Texten des Kunden, Erstellung oder Optimierung von Texten, Grafiken oder Tabellen für die Präsentation.
2. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
Um den erfolgreichen Abschluss der beauftragten Leistung sicherzustellen, obliegen dem Kunden besondere Mitwirkungspflichten. Diese Verpflichtungen sind grundlegende Hauptleistungspflichten des Kunden, deren Einhaltung für die Leistungen von Mentorium von entscheidender Bedeutung ist. Vor Beginn der Ausführung ist der Kunde verpflichtet, Mentorium mitzuteilen:
1. Ob der Text bei einer Hochschule/Behörde eingereicht wird in der Sprachbesonderheiten bei der Korrektur durch den Lektor berücksichtigt werden sollen. Zum Beispiel Deutsch (Hochdeutsch) oder Deutsch (Schweizer Hochdeutsch), Englisch (britisches Englisch) oder Englisch (amerikanisches Englisch).
2. Ob es sich um einen juristischen Text handelt.
3. Wenn spezifische Schreibweisen gewünscht sind, insbesondere bei fremdsprachigen Begriffen, spezifischen Fachbegriffen (z. B. in medizinischen oder biologischen Texten) und besonderen Schreibweisen, die von den aktuellen Rechtschreibregeln abweichen und nicht korrigiert werden sollen.
4. Für welchen Zweck und gegebenenfalls in welcher Stückzahl der vertragsgegenständliche Text verwendet werden soll.
3. Kostenfreie Nachbearbeitung
Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels bietet Mentorium dem Kunden auf dessen Anfrage unter folgenden Bedingungen eine kostenfreie Nachbearbeitung des überarbeiteten Ausgangstextes an. Sollte der Kunde mit der von Mentorium erbrachten Leistung unzufrieden sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des überarbeiteten Ausgangstextes eine kostenfreie Nachbearbeitung über das System im Kundenkonto zu beantragen. Ausgenommen von dieser kostenfreien Nachbearbeitung sind Express-Aufträge, die innerhalb von 24 Stunden von Mentorium bearbeitet werden müssen. Die Nachbearbeitung erfolgt innerhalb der schnellstmöglichen Expressvariante (Super-Express), sofern vom Kunden nicht anders angegeben.
4. Gewährleistung/Mängelhaftung
(1) Nach allgemeiner Erfahrung führen die beauftragten Leistungen in der Regel nicht zu einer Beseitigung aller Fehler. Ein Fehler im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn Rechtschreibung, Grammatik oder Satzbau von den gängigen Schreibweisen oder Formulierungen im aktuellen Duden abweichen und als fehlerhaft gelten. Der Vertrag gilt daher als erfüllt, wenn Mentorium mindestens 85 % der im Ausgangstext vorhandenen Fehler korrigiert. Der Kunde ist sich dessen bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehleranzahl im Ausgangstext sowie eine im Verhältnis zum Textumfang knappe Bearbeitungsfrist den Erfolg des Vertrags beeinflussen können, sodass nach Abschluss der Arbeiten gelegentlich immer noch vereinzelte Fehler im Text verbleiben können. Bei Express-Aufträgen mit einem Textvolumen von mehr als 2000 Wörtern gilt der Vertrag als erfüllt, wenn Mentorium 70 % der im Ausgangstext vorhandenen Fehler korrigiert.
(2) Etwaige Mängel sind aufgrund der Vertragsnatur stets offensichtlich und müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des überarbeiteten Textes (Abnahme) gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde keine Ansprüche wegen dieser Mängel mehr geltend machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(3) Sofern der Kunde Gewährleistungsrechte aus Stellungnahmen Dritter ableitet, müssen diese zusammen mit einer Authentifizierung des Dritten schriftlich an Mentorium weitergeleitet werden, damit etwaige Mängel in den Vertragsleistungen überprüft werden können. Diese Mängel dürfen weder Gegenstand des Vertrags noch den branchenüblichen Standards entsprechen.
5. Versandgefahr
Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt gemäß der getroffenen Vereinbarung entweder in Papierform oder in elektronischer Datenform. Mentorium übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Zustellung oder Übermittlung der versandten korrigierten Texte. Die Leistungspflichten von Mentorium gelten als erfüllt, sobald die überarbeiteten Texte gemäß der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Bei der Übermittlung auf elektronischem Wege, beispielsweise per E-Mail, oder auf andere Arten der Fernübertragung erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden. Bei der Übertragung der korrigierten Texte per E-Mail oder anderen Formen der Datenfernübertragung obliegt es dem Kunden, die empfangenen Texte und Dateien abschließend zu überprüfen, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
6. Urheberrechte
Im seltenen Fall, dass durch die Bearbeitung der Ausgangstexte eine Miturheberschaft entsteht, überträgt Mentorium dem Kunden nach vollständiger Begleichung aller noch ausstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung die ausschließlichen Nutzungsrechte an den überarbeiteten Texten. Dies schließt die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Vermietung, Veröffentlichung und Bereithaltung der Vorlagen zum Download ein. Mentorium stellt sicher, dass sie in Bezug auf eventuelle Miturheberschaften ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen verfügungsbefugt ist und befreit den Kunden vorsorglich von etwaigen Ansprüchen im Falle einer Miturheberschaft.
III. Besondere Bedingungen für Online-Unterrichts- und Coachingleistungen
1. Garantie von gebuchten Unterrichtsleistungen
Mentorium garantiert die fristgerechte Umsetzung der vom Kunden gebuchten Unterrichts- und Datenanalyseleistungen. Sollte Mentorium Termine nicht einhalten können, wird der Kunde umgehend per E-Mail und, sofern möglich, telefonisch benachrichtigt. In einem solchen Fall wird Mentorium in Absprache mit dem Kunden schnellstmöglich einen Ersatztermin vereinbaren. Sollte Mentorium einzelne Unterrichtseinheiten nicht durchführen können, erhält der Kunde für diese nicht durchgeführten Unterrichtseinheiten eine Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts.
2. Terminverschiebungen
Sofern der Auftraggeber einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht einhalten kann, muss er mindestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin schriftlich (per E-Mail) eine Terminverschiebung beim betreuenden Dozenten und bei Mentorium (support@mentorium.de) beantragen. Mentorium wird in diesem Fall nach bestem Ermessen und Möglichkeiten versuchen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Im Falle einer akuten Krankheit kann der Kunde einen Termin auch bis zu maximal 3 Stunden vor dem geplanten Termin absagen und um Verschiebung bitten. Ein Ersatztermin kann in diesem Fall gewährt werden, wenn der Kunde innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglich geplanten, ausgefallenen Unterrichtstermin ein ärztliches Attest (per Scan oder Foto) an Mentorium per E-Mail (support@mentorium.de) übermittelt.
Termine können vom Kunden maximal einmal verschoben werden. Andernfalls verfallen sie. Sollte der Kunde trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme per E-Mail (wie vom Kunden genannt) entweder gar nicht auf Terminvorschläge reagieren oder keinen der mehrfach vorgeschlagenen Termine wahrnehmen wollen, erlischt der Anspruch auf Umsetzung der vom Kunden gebuchten Leistungen nach Ablauf des im Vertrag definierten Umsetzungszeitfensters.
3. Einhaltung des Umsetzungszeitraums und Beantragung einer Verlängerung
Um sicherzustellen, dass die gebuchten Unterrichts- und Datenanalyseleistungen im Rahmen des vereinbarten Zeitraums umgesetzt werden können, sollte der Kunde die Unterrichtstermine möglichst gleichmäßig über diesen Zeitraum verteilen. Eine spontane Bündelung aller Termine zum Vertragsende hin kann bei einem großen Zeitkontingent nicht garantiert werden. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die gebuchten Unterrichtseinheiten innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums in Anspruch zu nehmen.
Falls der Kunde während des Unterrichts feststellt, dass er einen Teil der Unterrichtstermine nach Ablauf des Umsetzungszeitraums wahrnehmen möchte, muss er Mentorium schriftlich per E-Mail (support@mentorium.de) um eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bitten. Mentorium wird die Anfrage prüfen und eine Vertragsverlängerung ermöglichen, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
1. Die Anfrage für eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums muss rechtzeitig vor Ablauf des letzten Viertels des vertraglich garantierten Umsetzungszeitraums gestellt werden.
2. Maximal ein Viertel des gebuchten Zeitkontingents (z. B. Unterrichtseinheiten, Coaching-Einheiten) kann auf diese Weise übertragen werden.
Wenn der Kunde keine solche Verlängerung beantragt, kann er keine Termine nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums vereinbaren, und das restliche Zeitkontingent verfällt.
4. Verschiebung des gesamten Umsetzungszeitraums / Unterrichtszeitraums (vor Beginn der gebuchten Leistung)
Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die bereits gebuchten Unterrichtseinheiten zum vereinbarten ersten Termin zu beginnen, bietet Mentorium die Möglichkeit, den Unterrichtsbeginn (den gesamten Unterrichtsblock) einmal kostenfrei in ein anderes Zeitfenster zu verschieben. In einem solchen Fall muss der Kunde Mentorium schriftlich per E-Mail (support@mentorium.de) über die Verschiebung informieren. Die Verschiebung des Unterrichtsbeginns kann maximal um sechs Monate nach hinten erfolgen.
5. Dozenten und Wechsel eines Dozenten
(1) Falls Mentorium dem Kunden bereits bei Vertragsschluss einen Dozenten namentlich benennt, dient dies lediglich zu Informationszwecken und ist nicht vertragsgegenständlich. Mentorium behält sich das Recht vor, dem Kunden einen anderen Dozenten zuzuweisen, wenn betriebliche Gründe dies erfordern (z. B. Krankheit des Dozenten). Dies gilt insbesondere auch bei Terminverschiebungen und Laufzeitverlängerungen gemäß den vorstehenden Abschnitten 3 und 4.
(2) Sollte der Kunde mit dem erteilten Unterricht unzufrieden sein, muss der Kunde Mentorium unverzüglich nach dem ersten Unterrichtstermin schriftlich über das Buchungsportal im Kundenkonto informieren. Mentorium wird dann bemüht sein, einen passenden Ersatzdozenten zur Verfügung zu stellen. Ein Wechsel des Dozenten ist nur einmal gestattet. Wenn der Kunde auch beim zweiten Dozenten (2. Unterrichtstermin) unzufrieden ist, muss er dies Mentorium ebenfalls schriftlich über das Buchungsportal im Kundenkonto mitteilen und seine Absicht zur Stornierung des bereits gebuchten Unterrichts erklären.
6. Folgeverträge und Nachbuchungen
Jede Buchung von weiteren Leistungen, wie zum Beispiel zusätzlichen Unterrichtseinheiten, muss immer über Mentorium erfolgen und darf niemals direkt über den zugewiesenen Dozenten abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Buchung kann der Kunde weitere Termine mit dem betreuenden Dozenten vereinbaren. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit einem von Mentorium gestellten Dozenten Nebenabreden zu treffen oder ähnliche Dienstleistungen direkt mit dem Dozenten zu vereinbaren. Diese Regelung gilt nicht nur für den Kunden selbst, sondern auch für dessen Bekannte, Freunde und Familie. Bereits gebuchte Unterrichtseinheiten können vom Kunden nicht auf andere Personen übertragen werden.
7. Technische Voraussetzungen bei Online-Unterricht und Online-Coaching
Wenn Online-Unterricht vereinbart wurde, liegt die Verantwortung bei dem Kunden sicherzustellen, dass er über einen funktionierenden Computer mit Ton, Mikrofon und funktionsfähiger Webcam für Skype-Videokonferenzen sowie über einen Internetanschluss mit der von Skype empfohlenen Mindest-Bandbreite für Videoanrufe (HD) verfügt. Falls ein Unterrichtstermin oder Coaching-Termin aufgrund technischer Probleme seitens Mentorium nicht durchgeführt werden kann, hat der Kunde das Recht auf einen kurzfristigen Ersatztermin. Falls der Beginn eines Unterrichtstermins oder Coaching-Termins aufgrund technischer Probleme seitens des Kunden verzögert wird, kann der Dozent nach eigenem Ermessen und abhängig von seiner Verfügbarkeit eine Verlängerung des Termins gewähren, jedoch wird in diesem Fall kein Ersatztermin angeboten. Wenn ein Termin aufgrund technischer Probleme seitens des Kunden oder des Dozenten nicht durchgeführt werden kann und die Ursache nicht eindeutig zuzuordnen ist, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Sollte der Kunde wiederholt Probleme mit seiner Internetverbindung haben, ist er verpflichtet, für einen alternativen funktionierenden Internetzugang zu sorgen. Wenn der Kunde die Leistungen stornieren möchte, gelten unsere Stornierungsbedingungen.
8. Aufzeichnung und Verbreitung unterrichtsbezogener Daten
Es ist dem Kunden untersagt, während des Unterrichts jegliche Ton- und Filmaufnahmen in irgendeiner Form vom Unterricht oder Coaching anzufertigen und diese weiterzuverbreiten. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, handschriftliche Aufzeichnungen, die während des Unterrichts oder Coaching erstellt wurden, weiterzuverbreiten. Der Kunde erkennt an, dass die Konzeption und Durchführung des Unterrichts oder Coachings als urheberrechtlich geschütztes Werk betrachtet wird und dass die Rechte gemäß §§ 15 ff. des Urheberrechtsgesetzes beim Urheber verbleiben und nicht auf den Kunden übertragen werden. Mentorium hat von den Dozenten alle Nutzungsrechte erworben.
Der Kunde stimmt zu, dass Mentorium den Online-Unterricht oder das Online-Coaching zu Qualitätssicherungszwecken aufzeichnen darf. Diese Aufzeichnung dient ausschließlich der Qualitätskontrolle und wird nicht an Dritte weitergegeben. Die Aufzeichnung wird spätestens 2 Jahre nach dem Termin unaufgefordert gelöscht.
9. Kostenfreie Nachbearbeitung
Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels bietet Mentorium dem Kunden auf dessen Anfrage unter folgenden Bedingungen eine kostenfreien Ersatztermin an. Sollte der Kunde mit der von Mentorium erbrachten Leistung unzufrieden sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Termins eine kostenfreie Nachbearbeitung über das System im Kundenkonto zu beantragen. Der Ersatztermin wird innerhalb der nächsten 3 Werktage vereinbart.
10. Stornierung von gebuchten Leistungen
Im Falle der Stornierung seitens des Kunden oder der Nichtinanspruchnahme der beauftragten Leistung werden pauschale Stornogebühren berechnet, für die der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist. Bereits gebuchte Unterrichts- und Coaching-Leistungen können vom Kunden nicht kostenfrei storniert werden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
1. Wenn der Kunde noch keine der bereits gebuchten Unterrichtseinheiten genutzt hat und eine Stornierung wünscht, behalten wir 50 % des Rechnungsbetrags ein.
2. Falls der Kunde mindestens zwei Unterrichtstermine wahrgenommen hat und die bereits gebuchten Unterrichtseinheiten stornieren möchte, behalten wir 100 % des Rechnungsbetrags ein. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Für Folgeverträge im Zusammenhang mit Unterricht, Datenanalyse und Coaching, wie beispielsweise nachgebuchte Unterrichtseinheiten, erfolgt bei Stornierung keine Rückerstattung. Es fallen in diesem Fall 100 % Stornierungsgebühren an.
IV. Besondere Bedingungen für Unterrichts- und Coachingleistungen in Präsenz
1. Garantie von gebuchten Unterrichtsleistungen
Mentorium garantiert die fristgerechte Umsetzung der vom Kunden gebuchten Unterrichts- und Coachingleistungen. Sollte Mentorium Termine nicht einhalten können, wird der Kunde umgehend per E-Mail und, sofern möglich, telefonisch benachrichtigt. In einem solchen Fall wird Mentorium in Absprache mit dem Kunden schnellstmöglich einen Ersatztermin vereinbaren. Sollte Mentorium einzelne Unterrichtseinheiten nicht durchführen können, erhält der Kunde für diese nicht durchgeführten Unterrichtseinheiten eine Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts. Mentorium kann bei Nichtverfügbarkeit eines geeigneten Dozenten die Kursbuchung stornieren. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall von Mentorium vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden durch die Nichtdurchführung des gebuchten Kurses sind ausgeschlossen.“
2. Terminverschiebungen
Sofern der Auftraggeber einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht einhalten kann, muss er mindestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin schriftlich (per E-Mail) eine Terminverschiebung beim betreuenden Dozenten und bei Mentorium (support@mentorium.de) beantragen. Mentorium wird in diesem Fall nach bestem Ermessen und Möglichkeiten versuchen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Im Falle einer akuten Krankheit kann der Kunde einen Termin auch bis zu maximal 3 Stunden vor dem geplanten Termin absagen und um Verschiebung bitten. Ein Ersatztermin kann in diesem Fall gewährt werden, wenn der Kunde innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglich geplanten, ausgefallenen Unterrichtstermin ein ärztliches Attest (per Scan oder Foto) an Mentorium per E-Mail (support@mentorium.de) übermittelt.
Termine können vom Kunden maximal einmal verschoben werden. Andernfalls verfallen sie. Sollte der Kunde trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme per E-Mail (wie vom Kunden genannt) entweder gar nicht auf Terminvorschläge reagieren oder keinen der mehrfach vorgeschlagenen Termine wahrnehmen wollen, erlischt der Anspruch auf Umsetzung der vom Kunden gebuchten Leistungen nach Ablauf des im Vertrag definierten Umsetzungszeitfensters.
3. Einhaltung des Umsetzungszeitraums und Beantragung einer Verlängerung
Um sicherzustellen, dass die gebuchten Unterrichts- und Coachingleistungen im Rahmen des vereinbarten Zeitraums umgesetzt werden können, sollte der Kunde die Unterrichtstermine möglichst gleichmäßig über diesen Zeitraum verteilen. Eine spontane Bündelung aller Termine zum Vertragsende hin kann bei einem großen Zeitkontingent nicht garantiert werden. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die gebuchten Unterrichtseinheiten innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums in Anspruch zu nehmen.
Falls der Kunde während des Unterrichts feststellt, dass er einen Teil der Unterrichtstermine nach Ablauf des Umsetzungszeitraums wahrnehmen möchte, muss er Mentorium schriftlich per E-Mail (support@mentorium.de) um eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bitten. Mentorium wird die Anfrage prüfen und eine Vertragsverlängerung ermöglichen, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
1. Die Anfrage für eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums muss rechtzeitig vor Ablauf des letzten Viertels des vertraglich garantierten Umsetzungszeitraums gestellt werden.
2. Maximal ein Viertel des gebuchten Zeitkontingents (z. B. Unterrichtseinheiten, Coaching-Einheiten) kann auf diese Weise übertragen werden.
Wenn der Kunde keine solche Verlängerung beantragt, kann er keine Termine nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums vereinbaren, und das restliche Zeitkontingent verfällt.
4. Verschiebung des gesamten Umsetzungszeitraums / Unterrichtszeitraums (vor Beginn der gebuchten Leistung)
Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die bereits gebuchten Unterrichtseinheiten zum vereinbarten ersten Termin zu beginnen, bietet Mentorium die Möglichkeit, den Unterrichtsbeginn (den gesamten Unterrichtsblock) einmal kostenfrei in ein anderes Zeitfenster zu verschieben. In einem solchen Fall muss der Kunde Mentorium schriftlich per E-Mail (support@mentorium.de) über die Verschiebung informieren. Die Verschiebung des Unterrichtsbeginns kann maximal um sechs Monate nach hinten erfolgen.
5. Dozenten und Wechsel eines Dozenten
(1) Falls Mentorium dem Kunden bereits bei Vertragsschluss einen Dozenten namentlich benennt, dient dies lediglich zu Informationszwecken und ist nicht vertragsgegenständlich. Mentorium behält sich das Recht vor, dem Kunden einen anderen Dozenten zuzuweisen, wenn betriebliche Gründe dies erfordern (z. B. Krankheit des Dozenten). Dies gilt insbesondere auch bei Terminverschiebungen und Laufzeitverlängerungen gemäß den vorstehenden Abschnitten 3 und 4.
(2) Sollte der Kunde mit dem erteilten Unterricht unzufrieden sein, muss der Kunde Mentorium unverzüglich nach dem ersten Unterrichtstermin schriftlich über das Buchungsportal im Kundenkonto informieren. Mentorium wird dann bemüht sein, einen passenden Ersatzdozenten zur Verfügung zu stellen. Ein Wechsel des Dozenten ist nur einmal gestattet. Wenn der Kunde auch beim zweiten Dozenten (2. Unterrichtstermin) unzufrieden ist, muss er dies Mentorium ebenfalls schriftlich über das Buchungsportal im Kundenkonto mitteilen und seine Absicht zur Stornierung des bereits gebuchten Unterrichts erklären.
6. Folgeverträge und Nachbuchungen
Jede Buchung von weiteren Leistungen, wie zum Beispiel zusätzlichen Unterrichtseinheiten, muss immer über Mentorium erfolgen und darf niemals direkt über den zugewiesenen Dozenten abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Buchung kann der Kunde weitere Termine mit dem betreuenden Dozenten vereinbaren. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit einem von Mentorium gestellten Dozenten Nebenabreden zu treffen oder ähnliche Dienstleistungen direkt mit dem Dozenten zu vereinbaren. Diese Regelung gilt nicht nur für den Kunden selbst, sondern auch für dessen Bekannte, Freunde und Familie. Bereits gebuchte Unterrichtseinheiten können vom Kunden nicht auf andere Personen übertragen werden.
7. Aufzeichnung und Verbreitung unterrichtsbezogener Daten
Es ist dem Kunden untersagt, während des Unterrichts jegliche Ton- und Filmaufnahmen in irgendeiner Form vom Unterricht oder Coaching anzufertigen und diese weiterzuverbreiten. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, handschriftliche Aufzeichnungen, die während des Unterrichts oder Coaching erstellt wurden, weiterzuverbreiten. Der Kunde erkennt an, dass die Konzeption und Durchführung des Unterrichts oder Coachings als urheberrechtlich geschütztes Werk betrachtet wird und dass die Rechte gemäß §§ 15 ff. des Urheberrechtsgesetzes beim Urheber verbleiben und nicht auf den Kunden übertragen werden. Mentorium hat von den Dozenten alle Nutzungsrechte erworben.
8. Kostenfreie Nachbearbeitung
Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels bietet Mentorium dem Kunden auf dessen Anfrage unter folgenden Bedingungen eine kostenfreien Ersatztermin an. Sollte der Kunde mit der von Mentorium erbrachten Leistung unzufrieden sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Termins eine kostenfreie Nachbearbeitung über das System im Kundenkonto zu beantragen. Der Ersatztermin wird innerhalb der nächsten 3 Werktage vereinbart.
9. Stornierung von gebuchten Leistungen in Präsenz
Im Falle der Stornierung seitens des Kunden oder der Nichtinanspruchnahme der beauftragten Leistung werden pauschale Stornogebühren berechnet, für die der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist. Bereits gebuchte Unterrichts- und Coaching-Leistungen können vom Kunden nicht kostenfrei storniert werden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
1. Wenn der Kunde noch keine der bereits gebuchten Unterrichtseinheiten genutzt hat und eine Stornierung wünscht, behalten wir 50 % des Rechnungsbetrags ein.
2. Falls der Kunde mindestens zwei Unterrichtstermine wahrgenommen hat und die bereits gebuchten Unterrichtseinheiten stornieren möchte, behalten wir 100 % des Rechnungsbetrags ein. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Für Folgeverträge im Zusammenhang mit Unterricht, Datenanalyse und Coaching, wie beispielsweise nachgebuchte Unterrichtseinheiten, erfolgt bei Stornierung keine Rückerstattung. Es fallen in diesem Fall 100 % Stornierungsgebühren an.
V. Bedingungen für die Einlösung von Gutschein- und Rabattcodes
Kunden können einen Gutschein- oder Rabattcode während des Bezahlvorgangs im Warenkorb („Warenkorb bearbeiten“ auswählen) einlösen. Der Rabattcode muss im dafür vorgesehenen Gutscheinfeld eingegeben werden, und der Rabatt wird dann im Leistungsangebot ausgewiesen.
1. Aktionszeitraum
Der Rabatt- oder Gutscheincode gilt ausschließlich während des angegebenen Aktionszeitraums.
2. Barauszahlung
Eine Barauszahlung oder Verrechnung des Rabatt- oder Gutscheincodes ist nicht möglich.
3. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert entspricht dem innerhalb der jeweiligen Aktion angegebenen Wert. Falls kein Mindestbestellwert angegeben ist, entspricht der Mindestbestellwert dem Wert des Gutscheins oder dem prozentualen Rabattbetrag. Zum Beispiel entspricht ein Rabatt von 5 % einem Mindestbestellwert von 5,- €, ein Rabatt von 10 % einem Mindestbestellwert von 10,- € usw. Ein Rabatt- oder Gutscheincode kann auch bei Unterschreiten des Mindestbestellwerts eingelöst werden, ist jedoch danach nicht mehr nutzbar.
4. Beschränkungen
Grundsätzlich gelten Rabatte nicht für Versandkosten, außer es handelt sich um einen speziellen Versandkostenrabatt.
Pro Bestellvorgang kann maximal ein Rabatt- oder Gutscheincode eingelöst werden.
Rabatte, Rabattaktionen und rabattierte Gutscheine können in der Regel nicht miteinander kombiniert werden. Ein Geschenkgutschein kann nur mit anderen Rabatten kombiniert werden, wenn für den Geschenkgutschein der volle Preis bezahlt wurde (keine doppelte Rabattierung möglich).
Bei der Inanspruchnahme einer Reservierung müssen etwaige Gutscheine/Rabatte bereits bei der Bestellung eingelöst werden. Die Nutzung von Gutscheinen/Rabatten bei der abschließenden Berechnung der reservierten und erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, wenn der Mindestbestellwert bei der Differenz zwischen reservierter und erbrachter Leistung nicht erreicht wird.
Wenn ein Kunde von einem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird der ermäßigte Preis erstattet. Der Gutschein kann bei einem Folgeauftrag erneut verwendet werden oder es wird ein gleichwertiger Gutschein von Mentorium erteilt.